Büro für professionelle Sozialarbeit
Andreas Kübler
Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Betreuungssgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise sind:
Das Betreuungssgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem Betreuungsgericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.
Mitglied im
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen