Büro für professionelle Sozialarbeit

 Andreas Kübler


Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

Als Betreuer bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Soweit vom Betreuungsgericht so angeordnet, organisiere ich jedoch die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt.


Mitglied im
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen